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   BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89   

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https://dejure.org/1989,7638
BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89 (https://dejure.org/1989,7638)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89 (https://dejure.org/1989,7638)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89 (https://dejure.org/1989,7638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Doppelzulassung eines Anwalts - Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zulassung eines Anwalts bei einem Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89
    Dieselbe Auslegung gebietet auch der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), nach dem eine unterschiedliche Behandlung der bei den erstinstanzlichen Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte nur hingenommen werden kann, wenn sie durch Sachgründe gerechtfertigt ist (BVerfGE 75, 78, 105).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89
    Eine solche Regelung hat nur Bestand, wenn sich für sie ausreichende Gründe des Gemeinwohls anführen lassen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt ist (vgl. etwa BVerfGE 71, 183, 196 f.).
  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89
    Diese Bestimmung erweist sich für die Bundesländer mit Simultanzulassung - also auch für Baden-Württemberg - im Verhältnis zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO als Spezialvorschrift (BGHZ 82, 333, 336 f.) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].
  • Drs-Bund, 07.04.1965 - BT-Drs IV/3282
    Auszug aus BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89
    Zum anderen wollte er der in einigen Bundesländern vorherrschenden Auffassung Rechnung tragen, daß es sachgerecht und vorteilhaft sei, wenn in Zivilsachen der mit der Materie vertraute Anwalt der ersten Instanz die Partei auch in der Berufungsinstanz bei dem Oberlandesgericht vertreten könne (vgl. BT-Drucks. IV/3282).
  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht bei

    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwZ (B) 73/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Zum anderen wollte er der in einigen Bundesländern vorherrschenden Auffassung Rechnung tragen, daß es sachgerecht und vorteilhaft sei, wenn in Zivilsachen der mit der Materie vertraute Anwalt der ersten Instanz die Partei auch in der Berufungsinstanz bei dem Oberlandesgericht vertreten könne (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89 m.w.N.).
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